Eröffnung: Das »Provenienz-Problem« in den Rechtswissenschaften und der Philosophie
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Provenienz des Rechts: Zum Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und Sexismus im juristischen Wissen.
Kaum eine rechtswissenschaftliche Arbeit kommt ohne einen Verweis auf eine Autor*in aus, die antisemitische, rassistische, sexistische oder andere menschenverachtende Ansichten vertrat oder reproduzierte. Oft sind diese Ansichten der heutigen Rechtswissenschaft bekannt, insbesondere bei sogenannten »NS-belasteten« Autoren. Weiterhin widmet sich rechtshistorische Forschung der Aufarbeitung solcher Verstrickungen in systematisches Unrecht, zunehmend auch mit Blick auf den deutschen Kolonialismus. Doch für heutige rechtswissenschaftliche Arbeiten, die sich auf solche Autor*innen beziehen, stellt sich oft die Frage: Was folgt daraus? Wirken sich die Ansichten auf das rezipierte Wissen aus? Erfordern Verantwortungsprinzipien und Standards guter Wissenschaft eine Offenlegung dieser Problematik? Wie sieht ein angemessener Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und Sexismus im juristischen Wissen aus?
Auch als Reaktion auf gesellschaftliche Diskussionen um den Umgang mit »Klassikern« der deutschen Philosophiegeschichte wie etwa Immanuel Kant und Georg W. F. Hegel beschäftigt sich die Philosophie bereits seit einigen Jahren mit ähnlichen Fragen. Doch können Ansätze der Philosophie für rechtswissenschaftliche Arbeiten fruchtbar gemacht werden? Stellt sich in den Rechtswissenschaften überhaupt ein solches »Provenienz-Problem«?
Es diskutieren: Prof. Dr. Andrea Esser (Jena) und Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (Bonn).
Organisation und Moderation: Gwinyai Machona (Berlin).