Dialogaufschlag

Wie umgehen mit Rassismus, Sexismus und Antisemitismus in klassischen Werken der Philosophie?

Dieser Dialogaufschlag wurde im Rahmen des Projektes »Wie umgehen mit Rassismus, Sexismus und Antisemitismus in klassischen Werken der Philosophie?« erarbeitet und wird hier lediglich dokumentiert. Er kann hier auch als pdf heruntergeladen werden.

Zur Präsenz von rassistischem, sexistischem, antisemitischem Wissen in der Philosophie

Viele klassische Texte der Philosophie beinhalten Äußerungen, die mindestens aus heutiger Sicht als rassistisch, sexistisch und/oder antisemitisch (rsa)1 zu werten sind oder als solche diskutiert werden. Das rsa Wissen, das in solchen Texten vermittelt wird, ist dabei weder vergangen noch »historisch«. »Historischer« Rassismus, Sexismus und/oder Antisemitismus (RSA) kann vielmehr jederzeit abgerufen und situativ aktualisiert werden. »Wir« alle sind im Stande, rassistische Stereotype zu erkennen, ohne sie aktiv gelernt zu haben oder selbst überzeugte Rassist*innen sein zu müssen. Rsa Wissen wirkt so gesehen bis heute fort und ist in der gesellschaftlichen Interaktion präsent beziehungsweise verfügbar. Möglicherweise stellt rsa Wissen in einer dem Selbstverständnis nach demokratischen, anti-rsa Gesellschaft nicht einmal eine Ausnahme oder eine Anomalie dar. Rsa Wissen hat sich nämlich über Jahrhunderte entwickelt und dabei stabile Traditionen ausgebildet, die Personengruppen bestimmten Stereotypen zuordnen und als »Andere«, als »Fremde«, als per se weniger qualifiziert, weniger wertvoll, nicht dazugehörig etc. vorstellen beziehungsweise konstruieren.

Als Philosoph*innen, die in einer Tradition und in einer Gesellschaft arbeiten, in der rsa Wissen nach wie vor wirksam ist, sollten wir uns klar machen, dass die tradierten »Ismen« gleichsam bis an die jeweilige Person heranreichen können, sogar dann, wenn das im konkreten Fall niemand beabsichtigt. Personen können dadurch beispielsweise in die Rolle der Repräsentant*innen einer mit RSA belegten Gruppe gezwungen oder von anderen als solche angesehen werden. Eine philosophische Auseinandersetzung soll dazu beitragen, (»unser«) rsa Wissen sichtbar zu machen und kritisch zu reflektieren, ob und wie seine Tradierung auch unser Philosophieren beeinflusst – und wie wir damit gegebenenfalls umgehen können.

Über diese Handreichung

In dieser Handreichung finden Sie vor allem Fragen, die für eine philosophische Auseinandersetzung mit RSA hilfreich sein können. Es handelt sich um einen Entwurf, der eine kollektive Beschäftigung mit RSA auch und gerade innerhalb der Philosophie anstoßen will – insofern möchte er eine Einladung, ein »Aufschlag zum Dialog« sein. Der folgende Text bemüht sich um eine methodisch offene Gestaltung, damit Überlegungen aus verschiedenen philosophischen Perspektiven anschließen können. Die Handreichung kann in Vorlesungen, Seminaren und Workshops als ein »Dialogaufschlag« zum Einsatz kommen, um zu besprechen, wie man mit RSA in wissenschaftlichen Texten verfahren oder wie man die praktischen Wirkungen von rsa Passagen in einem solchen Rahmen thematisieren kann. Dabei verstehen wir die Frage »Wie umgehen mit…?« und das Sprechen darüber als Ausdruck einer kritischen Haltung und zugleich als eine Aufforderung zu anhaltender kritischer Reflexion. Ihr kann mit der Formulierung bestimmter Verhaltensformen und Sprachregelungen gerade nicht abschließend entsprochen werden.

Gliederung

I. Arbeitsdefinitionen von RSA und Intersektionalität

II. Philosophische Instrumentarien für die Auseinandersetzung mit RSA und ihre möglichen praktischen Wirkungen

III. Anregungen für solidarische (Seminar-)Praxen und (kreative) Interventionen

I. Arbeitsdefinitionen von RSA und Intersektionalität

Als RSA gelten gesellschaftliche, strukturelle, praktische und diskursive – historische und gegenwärtige – Formen der Diskriminierung, Herrschaft und Unterdrückung. Den Kern bilden i.d.R. essentialistische, homogenisierende Konstruktionen bestimmter sozialer Gruppen und Personenkategorien, die zur vorgeblichen Rechtfertigung von Abwertungen derjenigen Menschen dienen, die diesen Konstruktionen zugeordnet werden. RSA findet sich auch in wissenschaftlicher Theoriebildung. Die folgenden Arbeitsdefinitionen schlagen Kriterien vor, die es erleichtern sollen, RSA in philosophischen Texten zu erkennen.

I.a. Rassismus

Rassismus ist eine Ungleichheitsideologie, die insbesondere darauf abzielt, die Unterlegenheit des »Anderen« zu betonen. Rassismus teilt Menschen aufgrund bestimmter (sichtbarer oder unsichtbarer) Merkmale in Gruppen ein. Zugeschriebene Eigenschaften wie Charakterzüge oder Fähigkeiten werden durch naturalisierende, meist biologistische Einteilungen erklärt, wie beispielsweise durch Hautfarbe, Zugehörigkeiten zu einer bestimmten Ethnie (oder »Kultur«) oder geographische Herkunft. Rassismen übten und üben ihre Gewalt in unterschiedlichsten Formen offen, verschleiert oder subtil aus.

I.b. Sexismus

Sexismus ist ein Oberbegriff für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, die auf eine meist implizit vorausgesetzte und naturalisierte heteronormative Geschlechterordnung rekurrieren. Sexismus bezeichnet historische und aktuelle Machtverhältnisse, in denen den (i.d.R. ausschließlich zwei) Geschlechtern ein ungleicher (intellektueller, moralischer ontologischer) Status zugeschrieben und Frauen* Männern* untergeordnet werden. Sexismus findet seinen Ausdruck in expliziten und impliziten Herabwürdigungen von Frauen* und nichtbinären Personen, in Stereotypen sowie in ausschließenden, abwertenden und unterdrückenden kulturellen Praxen und Traditionen.

I.c. Antisemitismus

Antisemitismus ist wie Rassismus eine Ungleichheitsideologie. Antisemitismus bedient sich häufig sogenannter Verschwörungstheorien, die der konstruierten Gruppe »der« Juden*Jüdinnen eine Übermacht und einen Willen zur Weltherrschaft zuschreiben. Im Unterschied zum Rassismus dient der Antisemitismus auch zur politischen Welterklärung, wobei er rassistische Vorurteile einschließen kann. Im Verlauf der Geschichte haben Juden*Jüdinnen vielfältige Formen der Diskriminierung und Unterdrückung erlitten – so etwa Vertreibung, Entrechtung, Enteignung, persönliche Gewalt und industriell-genozidale Massenvernichtung.

I.d. Intersektionalität

RSA und andere Formen von Diskriminierung und Unterdrückung (etwa aufgrund von Klassenzugehörigkeit oder körperlichen oder psychischen Einschränkungen) bestehen nicht in voneinander isolierter Form – vielmehr überlagern sie sich und wirken zusammen. Diese Verschränkungen oder Intersektionen erzeugen und erhalten komplexe, mehrdimensionale Ausschlüsse und Herrschaftsstrukturen. Intersektionalitätstheorien reflektieren die zugehörigen Machtformen, Praktiken, Erfahrungen der Überschneidung von Diskriminierungsformen sowie ihre unterschiedlichen Sichtbarkeiten. Sie erinnern daran, dass auch die Thematisierung von bestimmten Unterdrückungsstrukturen (zum Beispiel RSA) andere Ausschlüsse unsichtbar machen oder als aufeinander reduzierbar darstellen kann.

II. Philosophische Instrumentarien für die Auseinandersetzung mit RSA und ihre möglichen praktischen Wirkungen

Wie können wir eine kritisch-konstruktive Reflexion, auch eine selbstkritische Reflexion (auf möglicherweise unbeabsichtigte, unhinterfragte rsa Prägungen und Stereotype des eigenen Weltbildes) mit Mitteln der Philosophie vorantreiben? Wir unterscheiden zwischen II.a.Instrumentarien der Philosophie für eine Analyse von Textstellen und II.b. der Reflexion praktischer Wirkungen von RSA (auch während einer Auseinandersetzung mit RSA).

II.a. Instrumentarien der Philosophie

Welche Instrumentarien der Philosophie stehen uns für eine Reflexion und Kritik von rsa Textstellen zur Verfügung?

Um die konkreten Möglichkeiten und Fragestellungen zu veranschaulichen, bezieht sich die Handreichung exemplarisch auf Textstellen aus der Philosophie Immanuel Kants. Dies geschieht nicht etwa, weil Kants Texte in besonders herausragender Weise von rsa Äußerungen geprägt sind; es handelt sich dabei vielmehr um Texte einer klassischen Theorie, deren philosophische Qualität und Verdienste außer Frage stehen. Dennoch schließt aber auch diese Theorie Passagen ein, die eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Anspruch konfrontieren, kritisch zu prüfen, ob sie rsa Wissen transportieren – und diese Passagen gegebenenfalls auch als rsa zu verwerfen.

Wir stellen dabei die Frage »Wie umgehen mit …?« nicht, um zu entscheiden, ob ein*e bestimmte*r Autor*in (wie zum Beispiel Kant) als Rassist*in, Sexist*in oder Antisemit*in zu beurteilen ist. Uns geht es vielmehr darum, zu einer reflektierten und über die eigenen Voraussetzungen aufgeklärten Haltung in der Beschäftigung mit diesem*dieser Autor*in anzuregen.

Die nachfolgend exemplarisch herangezogenen Textstellen enthalten den unveränderten und teils stark abwertenden und verletzenden Wortlaut aus Kants Schriften. Wir halten eine wörtliche Zitation in diesem Rahmen für sinnvoll, um die Problematik und Möglichkeiten der Bearbeitung an konkreten Beispielen aufzeigen zu können. Die Textstellen werden dazu hinterfragt und kommentiert.

1. Immanente Prüfung auf methodischer Grundlage:

Auf der Grundlage welcher philosophischen Methoden lassen sich Textstellen, die als rsa erscheinen, analysieren und einer Kritik unterziehen?

Die meisten Methoden der Philosophie verfügen über ein kritisches Instrumentarium zur Aufdeckung von absichtlichen oder unabsichtlichen Scheinbehauptungen, Täuschungen sowie sprachlichen beziehungsweise begrifflichen Verwirrungen. Diese zu entlarven, haben sich philosophische Untersuchungen schon seit der Antike zur Aufgabe gesetzt. Insofern können verschiedene Methoden und philosophische Ansätze auch zur kritischen Auseinandersetzung mit rsa Textstellen genutzt werden (denkbar wären zum Beispiel: Ideologiekritik, Diskurs- und Geltungsanalyse, Kritische Theorie, Dialektik, Dekonstruktion, Pragmatismus, Phänomenologie, Sprach- und Begriffsanalyse, verschiedene Verfahren der formalen Logik, Hermeneutik etc.).

Dies ist möglich, indem eine konkrete Passage innerhalb eines Textes etwa

  • an dem Anspruch gemessen wird, den die Theorie selbst explizit aufstellt beziehungsweise den sie implizit verfolgt, oder
  • daraufhin geprüft wird, ob sie oder ihr Anspruch auf der Grundlage der jeweiligen Methode zu rechtfertigen ist, ob sie mit begründeten Einsichten der Theorie kompatibel ist oder diesen nicht sogar widerspricht, oder 
  • aus einer anderen methodischen Perspektive als der jeweiligen Theorie einer Re-Lektüre unterzogen wird, wenn die Methode der betreffenden Theorie selbst kein ausreichendes kritisches Potential bereitzustellen scheint.

Textbeispiele und exemplarische Fragen:

»Das Frauenzimmer wird demnach keine Geometrie lernen; es wird vom Satze des zureichenden Grundes, oder den Monaden nur soviel wissen, als da nöthig ist, um das Salz in denen Spottgedichten zu vernehmen, welches die seichte Grübler unseres Geschlechts durchgezogen haben.«

AA 2: 230, 06-10.

»Die Tugend des Frauenzimmers ist eine schöne Tugend.*) Die des männlichen Geschlechts soll eine edele Tugend sein. Sie werden das Böse vermeiden, nicht weil es unrecht, sondern weil es häßlich ist, und tugendhafte Handlungen bedeuten bei ihnen solche, die sittlich schön sind. Nichts von Sollen, nichts von Müssen, nichts von Schuldigkeit. Das Frauenzimmer ist aller Befehle und alles mürrischen Zwanges unleidlich.«

AA 2: 231, 28-33.

Handelt es sich bei der betreffenden Passage a. um die Explikation von Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung, b. um formale Bedingungen zur Beurteilung von Maximen, c. um eine Veranschaulichung transzendentaler Momente des ästhetischen Urteils etc.? Oder beinhaltet die Passage empirische, die gesellschaftlichen und kulturellen Meinungen der Zeit reproduzierende Aussagen? Können ihr Inhalt und Anspruch Bestand haben, wenn sie im Rekurs auf die transzendentale Methode zum Gegenstand einer kritischen Prüfung gemacht werden? Erweist sich die Passage auf der Grundlage der transzendentalen Methode überhaupt als begründbar? Erweist sie sich als unbegründet? Oder widerspricht sie den anderen, von der Theorie begründeten Einsichten (zum Beispiel des moralischen Status des Menschen als vernunftbegabtes Wesen, als eines Zweckes an sich selbst) und muss daher zurückgewiesen werden?

2. Bestimmung von Anspruch und Textsorte der Passage:

Welchem Anspruch soll/will der jeweils vorliegende Text genügen? Finden sich explizite oder implizite Hinweise der Verf., zum Beispiel auf die literarische Form oder auf den textuellen Kontext, die helfen könnten, die Aussagen angemessen einzuordnen sowie ihre Bedeutung und ihren Status genauer zu bestimmen?

Textbeispiele und exemplarische Fragen:

»Die Lappen sind braun mit schwarzen Haaren, breite Gesichter, eingefallene Backen, spitzen Kinn, faul und feige.«

AA 26.1: 296, 23-25.

»Unter den Völkerschaften unseres Welttheils sind meiner Meinung nach die Italiäner und Franzosen diejenige, welche im Gefühl des Schönen, die Deutsche aber, Engländer und Spanier, die durch das Gefühl des Erhabenen sich unter allen übrigen am meisten ausnehmen. […] *) Meine Absicht ist gar nicht, die Charaktere der Völkerschaften ausführlich zu schildern, sondern ich entwerfe nur einige Züge, die das Gefühl des Erhabenen und Schönen an ihnen ausdrücken. Man kann leicht erachten, daß an dergleichen Zeichnung nur eine leidliche Richtigkeit könne verlangt werden, daß die Urbilder davon nur in dem großen Haufen derjenigen, die auf ein feineres Gefühl Anspruch machen, hervorstechen, und daß es keiner Nation an Gemüthsarten fehle, welche die vortrefflichste Eigenschaften von dieser Art vereinbaren. Um deswillen kann der Tadel, der gelegentlich auf ein Volk fallen möchte, keinen beleidigen, wie er denn von solcher Natur ist, daß ein jeglicher ihn wie einen Ball auf seinen Nachbar schlagen kann. Ob diese Nationalunterschiede zufällig seien und von den Zeitläuften und der Regierungsart abhängen, oder mit einer gewissen Nothwendigkeit an das Klima gebunden seien, das untersuche ich hier nicht.«

AA 2: 243, 08-12 und 22-34.

»Hier ist nun eine bewunderungswürdige Zusammenkunft von so viel Beziehungen der Natur auf einen Zweck; und dieser ist der Grönländer, der Lappe, der Samojede, der Jakute u.s.w. Aber man sieht nicht, warum überhaupt Menschen dort leben müssen.«

AA 5: 369, 13-16.

Tritt die Passage in einem veröffentlichten Text Kants auf oder in sog. Vorlesungsnachschriften – wie etwa das erste der zitierten Textbeispiele: Kant, Vorlesungen über Physische Geographie AA 26.1? Welcher Status wird dem Text von Kant selbst zugeschrieben (zum Beispiel als empirische „Beobachtungen“ ausgezeichnete Beobachtungen über das Gefühl des Schönen und Erhabenen, AA 2, als persönliche Meinung)? Werden empirische Erkenntnisse und Meinungen der zeitgenössischen Diskussion oder von Reiseberichten referiert und als Beispiele präsentiert? Werden diese Berichte in die eigenen theoretischen Überzeugungen aufgenommen (beispielsweise in die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, AA 4, in die sog. drei Kritiken)? Handelt es sich möglicherweise um eine ironische Auslassung, deren Status sich durch Kenntnis der zeitgenössischen Diskussion als solche erschließt (wie durch den Bezug auf Voltaire (vgl. AA 2: 440, 06-12) die zitierte Passage AA 5: 369, 13-16)?

3. Bestimmung des argumentativen Zusammenhangs:

Treten rsa Passagen als normativ (vorschreibend, wertbildend) oder deskriptiv (beschreibend, berichtend, exemplifizierend) auf, um eine für die Theorie relevante Überlegung zu stützen? Oder sind rsa Passagen als referierend verfasst (präsentieren eine Beobachtung Anderer, berichten aus zweiter Hand, werden nicht in die Argumentation eingegliedert)? Werden sprachliche Ausdrücke verwendet, die im Laufe der Geschichte eine grundlegende Sinnverschiebung erfahren haben?

Textbeispiele und exemplarische Fragen:

»Herr Hume fordert jedermann auf, ein einziges Beispiel anzuführen, da ein Neger Talente gewiesen habe, und behauptet: daß unter den hunderttausenden von Schwarzen, die aus ihren Ländern anderwärts verführt werden, obgleich deren sehr viele auch in Freiheit gesetzt werden, dennoch nicht ein einziger jemals gefunden worden, der entweder in Kunst oder Wissenschaft, oder irgend einer andern rühmlichen Eigenschaft etwas Großes vorgestellt habe […]«

AA 2: 253, 02-08.

»[…] wenn Eudämonie (das Glückseligkeitsprinicip) statt der Eleutheronomie (des Freiheitsprincips der inneren Gesetzgebung) zum Grundsatze aufgestellt wird, so ist die Folge davon Euthanasie (der sanfte Tod) aller Moral.«

AA 6: 378, 15-18.

»Die Euthanasie des Judenthums ist die reine moralische Religion mit Verlassung aller alten Satzungslehren, deren einige doch im Christenthum (als messianischen Glauben) noch zurück behalten bleiben müssen: welcher Sectenunterschied endlich doch auch verschwinden muß […]«

AA 7: 53, 16-20.

Hätte Kant in dem argumentativen Zusammenhang auch eine andere, nicht rsa Aussage zitieren können? Distanziert er sich im Verlauf des Textes von dem Inhalt des zitierten Textes? Lassen sich zeitgenössische Diskussionen und Positionen benennen, die eine alternative, in Bezug auf RSA kritische oder kritischere Position als Kant einnehmen? Hätte sich Kant in der Auseinandersetzung mit ihnen über den rsa Gehalt seiner Zitate, Beispiele und Positionierungen aufklären lassen können? Und: Wie werden die uns als rsa erscheinenden Ausdrücke von Kant und im zeitgenössischen Sprachgebrauch verwendet? Vgl. dazu etwa den zeitgenössischen Lexikoneintrag zum Stichwort: Euthanasia: „[…], ein ganz leichter und geringer Tod, welcher ohne schmerzhafte Convulsiones (Anfälle, Krämpfe – Erg. d. Verf.) geschiehet.“ Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste. Halle/Leipzig: 1732-1754, Sp. 2237.

4. Prüfung der logischen Konsistenz und Kohärenz der Aussage:

Lassen sich naturalistische oder essentialistische Reduktionen nachweisen? Sind Fehlschlüsse im argumentationstheoretischen und logischen Sinne gemacht worden (Kritik von Sein-Sollen-Fehlschlüssen (Hume) beziehungsweise naturalistischen Fehlschlüssen (Moore))? Welche argumentative Qualität nehmen diese problematischen Passagen im Kontext des Textes an?

Textbeispiele und exemplarische Fragen:

»[…] dieser Kerl war vom Kopf bis auf die Füße ganz schwarz, ein deutlicher Beweis, daß das, was er sagte, dumm war.«

AA 2: 255, 01-03.

Erscheint die Passage im Kontext des Textes als kohärente Fortführung der bisherigen Gedanken und Überlegungen?

»In den Ländern der Schwarzen was kann man da besseres erwarten, als was durchgängig daselbst angetroffen wird, nämlich das weibliche Geschlecht in der tiefsten Sklaverei? Ein Verzagter ist allemal ein strenger Herr über den Schwächeren, so wie auch bei uns derjenige Mann jederzeit ein Tyrann in der Küche ist, welcher außer seinem Hause sich kaum erkühnt jemanden unter die Augen zu treten. Der Pater Labat meldet zwar, daß ein Negerzimmermann, dem er das hochmüthige Verfahren gegen seine Weiber vorgeworfen, geantwortet habe: Ihr Weiße seid rechte Narren, denn zuerst räumet ihr euren Weibern so viel ein, und hernach klagt ihr, wenn sie euch den Kopf toll machen; es ist auch, als wenn hierin so etwas wäre, was vielleicht verdiente in Überlegung gezogen zu werden, allein kurzum, dieser Kerl war vom Kopf bis auf die Füße ganz schwarz, ein deutlicher Beweis, daß das, was er sagte, dumm war. Unter allen Wilden sind keine, weibliche Geschlecht in größerem wirklichen Ansehen stände, als die von Canada. Vielleicht übertreffen sie darin sogar unseren gesitteten Welttheil. Nicht als wenn man den Frauen daselbst demüthige Aufwartungen machte; das sind nur Complimente. Nein sie haben wirklich zu befehlen. Sie versammlen sich und berathschlagen über die wichtigste Anordnungen der Nation, über Krieg und Frieden. Sie schicken darauf ihre Abgeordnete an den männlichen Rath, und gemeiniglich ist ihre Stimme diejenige, welche entscheidet. Aber sie erkaufen diesen Vorzug theuer genug. Sie haben alle häußliche Angelegenheiten auf dem Halse und nehmen an allen Beschwerlichkeiten der Männer mit Antheil.«

AA 2: 254, 27-255,13.

Welche Überlegungen gehören noch zur kolportierten Anekdote, welche nicht? Lässt sich aus dem Gesamtkontext der Passage eine logisch kohärente Haltung des Autors rekonstruieren? Wie wäre eine immanente Kritik auf der Grundlage der im Text implizit affirmierten normativen Überzeugungen zu formulieren? 

5. Explikation des erhobenen Geltungsanspruchs und Kohärenz im Werk:

Werden rsa Ansichten verallgemeinernd (allgemeingültig) formuliert? Welchen Status schreibt ihnen der Verf. selbst zu? Werden rsa Ansichten etwa an anderen Stellen des Werkes wiederholt, werden sie darin mit einem anderen Geltungsanspruch verbunden oder wird der Geltungsanspruch abgeschwächt? Wird vom Verf. auch Gegensätzliches ausgesagt? Verändert sich die Position des Verf. im Laufe seines Werkes?

Textbeispiele und exemplarische Fragen:

»Die unter uns lebenden Palästiner sind durch ihren Wuchergeist seit ihrem Exil, auch was die größte Menge betrifft, in den nicht ungegründeten Ruf des Betruges gekommen.«

AA 7: 205, 33-35.

»Ich möchte wohl, um wer weiß wie viel, dasjenige nicht gesagt haben, was Rousseau so verwegen behauptet: daß ein Frauenzimmer niemals etwas mehr als ein großes Kind werde.«

AA 2: 247, 32-34.

Finden sich rsa, aber auch RSA-kritische Aussagen im Werk Kants?

»Moses Mendelssohn wies dieses Ansinnen auf eine Art ab, die seiner Klugheit Ehre macht […]«

AA 7: 52, 28-29.

»So ist es mit diesem, so ist es mit allen Beweisen des würdigen Mendelssohn in seinen Morgenstunden bewandt«

AA 8: 138, 20-21.

»(wie der sonst scharfsinnige Mendelssohn that)«

AA 5: 101, 20.

»Grüssen Sie Herren Mendelssohn und HEn Lambert imgleichen HEn Sultzer und machen Sie meine Entschuldigung wegen der ähnlichen Ursache an diese Herren. Seyn Sie beständig mein Freund wie ich der Ihrige Koenigsb. d 21. Febr: I. Kant. 1772«

AA 10: 135, 21-27.

6. Prüfung der zugrundeliegenden Quellen:

Wie sind die Quellen der rsa Aussage zu beurteilen? Aus welchen Quellen beziehen Verf. das empirische Wissen/Erfahrungswissen? Welche anderen (etwa auch nach damaligen Standards als zuverlässig geltende) Quellen konnten sie zu Rate ziehen?

Quellen für die rassistischen Äußerungen bei Kant:

Buffon, George Louis Le Clerc Comte de; Daubenton, Louis Jean Marie; Haller, Albrecht von (Vorrede). Allgemeine Historie der Natur nach allen ihren besondern Theilen abgehandelt; nebst einer Beschreibung der Naturalienkammer Sr. Majestät des Königes von Frankreich

11 Bde., Hamburg/Leipzig: 1750-1782.

Schwabe, Johann Joachim (Hrsg.). Allgemeine Historie der Reisen zu Wasser und zu Lande; oder Sammlung aller Reisebeschreibungen, welche bis itzo in verschiedenen Sprachen von allen Völkern herausgegeben worden und einen vollständigen Begriff von der neuen Erdbeschreibung und Geschichte machen; […] Durch eine Gesellschaft gelehrter Männer im Englischen zusammengetragen und aus demselben und dem Französischen ins Deutsche übersetzet.

21 Bde., Leipzig: 1747-1774.

Eine deutlich andere Perspektive wird etwa eingenommen in:

Forster, (Johann) Georg (Adam). Johann Reinhold Forster’s […] Reise um die Welt während den Jahren 1772 bis 1775: In dem von Seiner itztregierenden Großbrittanischen Majestät auf Entdeckungen ausgeschickten und durch den Capitain Cook geführten Schiffe the Resolution unternommen.

2 Bde., Berlin: 1778-1780.

7. Explikation möglicher Konsequenzen:

Konnte (könnte) das Begründungs- oder das referierte Erfahrungswissen dazu beitragen, bestehende soziale Praktiken (die aus heutiger Sicht rsa sind) zu bestätigen/zu legitimieren? Wurde es dazu genutzt?

Textbeispiel und exemplarische Frage:

»Vergleicht man hiemit das inhospitale Betragen der gesitteten, vornehmlich handeltreibenden Staaten unseres Welttheils, so geht die Ungerechtigkeit, die sie in dem Besuche fremder Länder und Völker (welches ihnen mit dem Erobern derselben für einerlei gilt) beweisen, bis zum Erschrecken weit. Amerika, die Negerländer, die Gewürzinseln, das Cap etc. waren bei ihrer Entdeckung für sie Länder, die keinem angehörten; denn die Einwohner rechneten sie für nichts.«

AA 8: 358, 29-35.

Wie ist die Ausrichtung dieser Passage zu anderen in Bezug zu setzen, die als rsa beurteilt werden müssen?

II.b. Reflexion möglicher praktischer Wirkungen

Welche (diskriminierenden, verletzenden, hemmenden) Effekte können sich schon bei der Lektüre von rsa Textstellen einstellen? Wie können wir über eine rsa Textstelle sprechen, ohne den darin enthaltenen RSA dadurch zu reproduzieren und ohne Einzelne in eine Betroffenheitsposition zu verweisen oder weitere Verletzungen zu erzeugen?

1. Vorgehen:

Um welche Textstellen handelt es sich? Wie wird de facto mit Textstellen umgegangen, in denen offen rsa Äußerungen gemacht werden? Wie kann gemeinsam über sie gesprochen werden? Welche unterschiedlichen Zugriffe ermöglichen die verschiedenen philosophischen Ansätze und Methoden? Welche philosophischen (zum Beispiel sprachphilosophischen, sozialphilosophischen, geschichtsphilosophischen etc.) Einsichten können wir aus der Auseinandersetzung mit solchen Passagen gewinnen?

2. Sprache und Begriffe:

Welche Begriffe reproduzieren Diskriminierung (etwa: das N*-Wort, das Z*-Wort) und auf welche kann stattdessen zurückgegriffen werden (etwa Selbstbezeichnungen wie Schwarze Menschen und Black, Indigenous and People of Color (BIPOC), Sinti*zze und Rom*nja)? Welche, auch in anti-rsa Absicht verwendeten, Ausdrücke in der Diskussion werten bestehende Unterschiede zwischen Personen zwar positiv, reproduzieren damit aber ungewollt rsa Muster oder Zuschreibungen?

3. Intersektionalität:

Wie gelingt es uns, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Diskriminierungsformen in Texten zu artikulieren? Können durch Konzentration auf eine (oder mehrere) Diskriminierungsform(en) die komplexen Zusammenhänge gesellschaftlicher Ungleichheit und Ungerechtigkeit verdeckt oder simplifiziert werden? („Das vornehme Wort Kultur tritt anstelle des verpönten Ausdrucks Rasse, bleibt aber ein bloßes Deckbild für den brutalen Herrschaftsanspruch“, Th. W. Adorno, Schuld und Abwehr, in ders.: GS 9.2: Soziologische Schriften II, Frankfurt a. M.: 2003, 277).

4. Kontextualisierung:

Wie könnten wir rsa Aussagen kontextualisieren (ohne sie dadurch historisierend zu entschuldigen)? Nach welchen Maßstäben beurteilen wir rsa Aussagen und wie könnten wir sie beurteilen? Finden sich in unseren heutigen Diskursen analoge rsa Aussagen, auch wenn sie in anderer Weise beziehungsweise subtiler formuliert werden?

5. Selbstkritik:

Welche idealisierenden Vorstellungen und Ansprüche projizieren wir möglicherweise auf die klassischen Autor*innen (zum Beispiel: Genie, vollständig aufgeklärte Person)? Treten wir gegenüber der*dem Verf. in eine Position der moralischen Überlegenheit? Reflektieren wir die Maßstäbe unserer eigenen Beurteilung kritisch auf mögliche Essentialisierungen hin?

III. Anregungen für solidarische (Seminar-) Praxen und (kreative) Interventionen

Wie können wir einen Diskussionsrahmen schaffen, in dem sich rsa Textstellen kritisch thematisieren und konstruktiv analysieren lassen? Welche solidarischen Praxen und (kreativen) Interventionen sind möglich? Welche wissenschaftlichen Standards haben wir auch im Gespräch über RSA zu berücksichtigen? Welche (unter Umständen: provozierenden) Fragen dürfen und müssen gestellt werden, um sich über die Sache aufzuklären? Wie kann Erfahrungswissen in die wissenschaftliche Diskussion eingebunden und übersetzt werden?

III.a. Vorkehrungen

Welche Überlegungen und Vorkehrungen könnten und sollten getroffen werden, damit ein kritischer Umgang mit RSA in Seminar- und anderen Diskussionskontexten möglich ist, der RSA nicht (unterschwellig) reproduziert?

1. Grundhaltung:

Kann für die gemeinsame Diskussion davon ausgegangen werden, dass alle Teilnehmenden eine anti-rsa Haltung einnehmen?

2. Kontext- und Geschichtsbewusstsein:

Wie können wir uns darüber bewusst werden und kritisch reflektieren, dass wir alle (auch als Philosoph*innen!) von rsa Wissen grundlegend geprägt sind und dieses sowohl historisch als auch gegenwärtig (strukturell) wirkmächtig ist?  Welche Konsequenzen haben rsa Strukturen für die Perspektiven potentiell Betroffener?

3. Sprachbewusstsein:

Wie kann gesprochen werden, so dass potentiell von RSA Betroffene nicht essentialistisch als solche festgelegt oder verletzt werden und RSA nicht weiter tradiert wird? Welche Selbstreflexionen über Sprache, Reproduktion von Dominanzstrukturen etc. brauchen wir? Gibt es ein Problembewusstsein für die Zusammensetzung der Gruppe und die Homogenität beziehungsweise Diversität der Teilnehmenden? Wie können hypermoralische Empörungs- und Verdachtsrhetoriken vermieden werden?

4. Vorsichtsmaßnahmen:

Sind Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass jemand durch eine bestimmte Weise zu sprechen verletzt wird oder eine Sprechweise für unangemessen hält? Sind Signale für eine Intervention/Unterbrechung vereinbart und verfügbar? Haben Teilnehmende die Möglichkeit, aus der Diskussion ohne Hürden auszusteigen oder sie zu verlassen? Gibt es eine*n Ansprechpartner*in, an den*die sich Teilnehmende bei Bedarf wenden können? Ist Zeit für eine nachträgliche Reflexion und/oder Aussprache eingeplant?

III.b. Interventionen

Wie kann auf offene rsa Äußerungen beziehungsweise auf eigene Vorstellungen von RSA reagiert werden, sodass sie sich nicht wiederholen? Wie können generell innerhalb von universitären Strukturen, die (oft) auch RSA reproduzieren, Irritationen und Brüche geschaffen werden, die auf die Reproduktion von Diskriminierungs- und Herrschaftsformen aufmerksam machen?

1. Grenzen einschätzen:

Ist die Äußerung respektlos und erfordert eine direkte Intervention? Oder sind eher aufklärende Informationen dienlich, die mittel-oder langfristig weiterhelfen? Lassen sich andere Beispiele anführen, die den Teilnehmenden indirekt einen Eindruck von den Schwierigkeiten der Grenzziehung vermitteln?

2. Verlassen der Diskussion oder des Raumes:

Wann kann es (zum Schutz der eigenen Person oder um einen sichtbaren Bruch zu markieren…) sinnvoll sein, den Raum zu verlassen oder das Plenum kurzzeitig aufzulösen (zum Beispiel in eine Gruppendiskussion überzugehen)? Wann sind kurze Pausen sinnvoll, um eine beklemmende Atmosphäre aufzulösen, um die Möglichkeit zum Zurückziehen oder zur direkten Verständigung zu geben?

3. Solidarität:

Wie können sich Leitende mit den Teilnehmenden und die Teilnehmenden untereinander solidarisch verhalten – mit dem Wissen, dass sie unterschiedlich (de-)privilegiert sind und (De-)Privilegierungen oft unsichtbar sind? Wird es den betroffenen Personen überlassen, Kritik zu äußern, oder übernehmen auch andere für die Entwicklung der Diskussion Verantwortung? Welche (sprachlichen und nicht-sprachlichen) Formen einer unaufdringlichen Solidarisierung sind denkbar? (Erneute Wiederaufnahme des Themas oder einer unbearbeiteten Frage; Erinnerung an bereits geäußerte Beiträge, Einwände, Bedenken in anderer Form etc.)

4. Gestik, Mimik:

Wie lassen sich nichtsprachliche Ausdrucksformen verwenden, um Anteilnahme, Unterstützung, Getroffensein oder Zustimmung zu kommunizieren, Isolationsgefühle aufzuheben und ggf. sprachliche Interventionen vorzubereiten? Welche nichtsprachlichen Ausdrucksformen signalisieren (auch unintendiert) dagegen Desinteresse am Thema oder Überdruss und Genervtheit von der Diskussion? Welche Möglichkeiten, die Wirkung nichtsprachlicher Kommunikation zu explizieren und ihre Thematisierung zu „versachlichen“, eröffnen philosophische Theorien?

5. Dynamisierung der Gesprächskultur:

Kann ein Bruch mit der gängigen Gesprächskultur und festgefahrenen Veranstaltungsmustern (wenige Personen sprechen, Bezug bloß auf die lehrende Person, Exklusion vieler Teilnehmenden) hilfreich sein? Kann es helfen, innerhalb des Raumes einen Positionswechsel vorzunehmen, um zum Beispiel diskriminierendes Verhalten in einer solidarischen/interessierten Teilgruppe zu thematisieren und ggf. festgefahrene Gruppensituationen aufzubrechen? Kann es produktiv sein, Perspektiven und Rollen innerhalb einer Gruppe zu vertauschen (beispielsweise Moderation, Sitzungsleitung und -eröffnung, Zuhörendenrolle)?

6. Wortbeiträge:

Können, neben dem »klassischen« Melden, andere Zeichen für direkte Bezugnahmen, Verständnisfragen, Verfahrensfragen usw. eingeführt werden?

7. (Performatives) Zitieren:

Wann kann (performatives) Zitieren sinnvoll sein, um Diskriminierung zu thematisieren und sich in Form eines Zitats Gehör zu verschaffen? Wie können Teile des Seminargesprächs oder Passagen des Seminargegenstandes durch Wiederholung, Zitieren oder explizites Nichtzitieren zum Thema der Diskussion gemacht werden?

  1. Wir verwenden die Abkürzungen rsa (»rassistisch, sexistisch, antisemitisch«) und RSA (»Rassismus, Sexismus, Antisemitismus«), um zwischen den Diskriminierungssystemen von RSA im Sinne des Abschnitts (I.) auf der einen Seite und Positionen, Wissen oder Aussagen, die auf diesen Diskriminierungssystemen beruhen und als rsa zu benennen sind, auf der anderen Seite zu differenzieren. ↩︎

Über die Autor*innen

Ausarbeitung der Handreichung: Hannah Chodura, Danilo Gajić, Lisa Gleis, Hannah Peaceman

Unterstützung: Prof. Dr. Andrea Marlen Esser

Teile dieser Handreichung enthalten Überlegungen einer Arbeitsgruppe des Oberseminars „Wie umgehen mit Rassismus, Sexismus, Antisemitismus in klassischen Texten der Philosophie?“. Leitung: Prof. Dr. Andrea Marlen Esser; Teilnehmer*innen der Arbeitsgruppe: Dr. Peggy Hetmank-Breitenstein, Danilo Gajić, Hannah Peaceman, Karolin Stüber.

Dank auch an Dr. Daniel Kersting für kritische Anmerkungen und Unterstützung.

Für Pressefragen stehen Ihnen Hannah Chodura und Lisa Gleis zur Verfügung. (Mail)